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   LSG Saarland, 17.02.2016 - L 2 KR 172/14   

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https://dejure.org/2016,78257
LSG Saarland, 17.02.2016 - L 2 KR 172/14 (https://dejure.org/2016,78257)
LSG Saarland, Entscheidung vom 17.02.2016 - L 2 KR 172/14 (https://dejure.org/2016,78257)
LSG Saarland, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - L 2 KR 172/14 (https://dejure.org/2016,78257)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 8/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung - neurologische Komplexbehandlung

    Auszug aus LSG Saarland, 17.02.2016 - L 2 KR 172/14
    Diesbezüglich habe das BSG im Urteil vom 21.4.2015, B 1 KR 8/15 R, klargestellt, diese ärztliche Anwesenheit müsse durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Assistenzarzt in der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie gewährleistet sein.

    Da das DRG-basierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiter zu entwickelndes (§ 17b Abs. 2 Satz 1 KHG) und damit "lernendes" System angelegt ist, sind bei zutage tretenden Unrichtigkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (BSG aaO. mwN.; vgl. auch jüngst BSG, Urteil vom 21.4.2015, B 1 KR 8/15 R, Rn. 18).

    Das BSG hat im Urteil vom 21.4.2015, B 1 KR 8/15 R, für den OPS des Jahres 2007, der aber im hier einschlägigen Bereich gleichlautend mit dem des Jahres 2011 ist, entschieden, es müsse sich hierbei um Fachärzte für Neurologie oder entsprechende Assistenzärzte handeln; Ärzte anderer Fachgebiete könnten dieses personelle Kriterium des OPS nicht erfüllen (aaO. Rn. 19).

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Saarland, 17.02.2016 - L 2 KR 172/14
    Sie orientieren sich dabei unter Wahrung der Qualität der Leistungserbringung an wirtschaftlichen Versorgungsstrukturen und Verfahrensweisen (§ 17b Abs. 2 Satz 2 KHG; BSG, Urteil vom 8.11.2011, B 1 KR 8/11 R, Rn. 15).
  • LSG Bayern, 25.01.2018 - L 4 KR 614/16

    Berufung, Krankenhausbehandlung, Krankenhaus, Unterbrechung, Behandlung

    Die Beklagte hat auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) für das Saarland vom 17.02.2016 (Az.: L 2 KR 172/14) verwiesen, in dem das LSG ausgeführt habe, dass ein Toilettengang des Patienten keine spezielle Untersuchung und Behandlung darstelle, die als Ausnahme für eine Unterbrechung im Monitoring niedergelegt sei.

    Hiergegen hat die Beklagte Berufung zum Bayer. LSG eingelegt und sich zur Begründung auf das Urteil des LSG Saarland vom 17.02.2016 (a.a.O.) bezogen.

    Die Beklagte beruft sich im Berufungsverfahren allein auf die Entscheidung des LSG für das Saarland vom 17.02.2016 (a.a.O., S. 11).

  • LSG Saarland, 25.01.2017 - L 2 KR 64/14

    Die Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung hat nach einer Kodierung streng

    Auch wenn es seltsam erscheinen mag, den Erlös einer recht aufwändigen Krankenhausbehandlung davon abhängig zu machen, ob ein Patient eigenständig oder mit Hilfe einen Toilettengang macht oder beispielsweise die Körperpflege eigenständig durchführt und diese eigentlich erstrebenswerten Ziele einer Krankenhausbehandlung sich als ertragsschädlich erweisen, ist nach der o.a. Rechtsprechung des BSG alleine vom Wortlaut und allenfalls ergänzend von systematischen Erwägungen auszugehen (so auch für einen gleichgelagerten Fall rechtskräftiges Urteil des Senats vom 17.2.2016, L 2 KR 172/14).
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